Immobilie bei Trennung oder Scheidung
Was passiert mit der gemeinsamen Wohnung?
Eine Trennung oder Scheidung bringt viele Veränderungen mit sich. Eine der häufigsten Fragen ist dabei: Was passiert mit der gemeinsamen Wohnung oder dem eigenen Haus?
Soll die Immobilie verkauft werden? Kann einer der beiden Partner sie übernehmen? Wer darf weiterhin darin wohnen? Und was passiert mit der gemeinsamen Hypothek?
Die Antworten sind von Fall zu Fall unterschiedlich. Entscheidend sind unter anderem die Eigentumsverhältnisse, der Güterstand, die Finanzierung und – bei Familien – die Situation der Kinder.
In diesem Beitrag zeige ich Ihnen, welche Punkte Sie bei einer Trennung oder Scheidung beachten sollten und wie sich ein allfälliger Hausverkauf auch während der Scheidung abwickeln lässt.
Wem gehört die Wohnung?
Eine erste wichtige Auskunft gibt der Grundbucheintrag. Dort ist festgehalten, wer Eigentümerin oder Eigentümer einer Liegenschaft ist und in welcher Eigentumsform das Eigentum besteht.
Bei Paaren handelt es sich häufig um Miteigentum. Sind beispielsweise beide Partner je zur Hälfte als Miteigentümer eingetragen, gehört jedem ein Anteil von 50 % an der Liegenschaft.
Der Grundbucheintrag entscheidet allerdings nicht alleine darüber, wem die Liegenschaft gehört oder bei einer Trennung oder Scheidung zugesprochen wird. Ebenso wichtig ist der Güterstand der Ehe.
Was bedeutet der Güterstand?
Sofern Ehepartner keinen Ehevertrag abgeschlossen haben, gilt in der Schweiz grundsätzlich die Errungenschaftsbeteiligung.
Dabei wird zwischen Eigengut und Errungenschaft unterschieden. Zum Eigengut gehören unter anderem Vermögenswerte, die bereits vor der Ehe vorhanden waren sowie während der Ehe erhaltene Erbschaften und Schenkungen. Vermögenswerte, die während der Ehe erwirtschaftet wurden, gehören grundsätzlich zur Errungenschaft und somit beiden Partnern zu gleichen Teilen.
Das bedeutet: Auch wenn eine Immobilie nur auf einen Ehepartner eingetragen ist, muss bei einer Scheidung geprüft werden, wie sie güterrechtlich einzuordnen ist und ob daraus Ansprüche des anderen Ehepartners entstehen.
Besonders wichtig ist deshalb die Frage, wann und wie die Immobilie erworben und finanziert wurde. Eine Immobilie, die bereits vor der Ehe im Eigentum eines Partners war, ist grundsätzlich anders zu beurteilen als eine während der Ehe erworbene Liegenschaft.
Mehr zur rechtlichen Situation bei Scheidung mit Haus →
Was geschieht mit der Familienwohnung?
Das Schweizer Recht stellt die Familienwohnung unter einen besonderen Schutz.
Dabei kann es einen Unterschied machen, ob es sich lediglich um eine gemeinsam bewohnte Immobilie oder um die eigentliche Familienwohnung handelt. Gerade wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind, kann die Frage, wer weiterhin in der Wohnung oder im Haus wohnen darf, unabhängig von den Eigentumsverhältnissen relevant werden.
Im Rahmen eines Eheschutzverfahrens kann das Gericht beispielsweise regeln, welchem Ehepartner die Wohnung zur alleinigen Nutzung zugewiesen wird. Dabei können insbesondere die Bedürfnisse der Kinder eine wichtige Rolle spielen.
Auch ein befristetes Wohnrecht kann unter bestimmten Voraussetzungen in Betracht kommen. Die rechtlichen Einzelheiten sind komplex und hängen stark von der individuellen Situation ab.

Mehr über die rechtliche Situation der Familienwohnung erfahren →
Wann ist ein Verkauf sinnvoll oder notwendig?
Nicht immer ist es sinnvoll oder finanziell möglich, das gemeinsame Wohneigentum oder das Haus nach einer Trennung zu behalten. In folgenden Fällen kann ein Verkauf sinnvoll oder notwendig sein.
Die Finanzierung wird zu einer Belastung
Durch die Trennung entstehen zwei separate Haushalte. Was während des gemeinsamen Lebens finanziell tragbar war, kann plötzlich zu einer erheblichen Belastung werden. Wenn beispielsweise nur noch ein Einkommen für die Immobilie zur Verfügung steht, muss geprüft werden, ob die Finanzierung weiterhin den Anforderungen der Bank entspricht.
Soll einer der beiden Partner die Immobilie alleine übernehmen, prüft die Bank, ob die betreffende Person die Hypothek alleine tragen kann. Dabei spielen Einkommen, Vermögen, bestehende Verpflichtungen eine Rolle, um die Tragbarkeit der Finanzierung festzustellen.
Eine bestehende gemeinsame Hypothek endet zudem nicht automatisch dadurch, dass sich ein Paar trennt. Die Entlassung eines Partners aus der gemeinsamen Verantwortung für die Finanzierung muss mit der Bank geklärt werden. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit der Bank ist daher in den meisten Fällen sinnvoll.
Ein neuer Lebensabschnitt beginnt
Eine Trennung bedeutet häufig auch einen persönlichen Neuanfang. Ein neuer Wohnort, ein neuer Arbeitsplatz oder eine neue Partnerschaft können Gründe sein, weshalb die bisherige Immobilie nicht mehr zur eigenen Lebenssituation passt. Vielleicht fällt die Trennung auch mit dem Zeitpunkt zusammen, an dem die Kinder das Haus verlassen.
Und manchmal geht es nicht nur um praktische Überlegungen. Ein gemeinsames Zuhause ist mit Erinnerungen verbunden. Für manche Menschen ist es hilfreich, diese gemeinsame Lebensphase auch räumlich abzuschliessen und mit einem Verkauf einen klaren Schritt in einen neuen Lebensabschnitt zu machen.
Wie geht man mit der Immobilie bei einer Trennung am besten vor?
1. Klären Sie zuerst die gegenseitigen Wünsche
Am Anfang sollte möglichst offen besprochen werden, welche Vorstellungen beide Seiten haben.
Möchte einer der Partner im Haus oder in der Wohnung bleiben? Wäre eine Übernahme durch einen Partner grundsätzlich finanzierbar? Oder wünschen sich beide einen Verkauf?
Je früher diese Fragen geklärt werden, desto einfacher lassen sich die nächsten Schritte planen.
2. Schaffen Sie eine rechtlich klare Situation
Wenn Sie sich mit Ihrem ehemaligen Partner einig sind, was mit der gemeinsamen Liegenschaft passieren soll, kümmern Sie sich darum, die Situation rechtlich festzuhalten. Bei einer einvernehmlichen Trennung kann ein gemeinsamer Anwalt die schnellste und beste Lösung sein.
Können sich die beiden Seiten nicht einigen, muss ein Urteil eines Gerichts entscheiden, was mit der Liegenschaft weiter passiert. Dafür muss man nicht zwingend bis zur Scheidung warten. Eine schnellere Regelung kann mit einem Eheschutzverfahren erzielt werden. Dabei können unter anderem Fragen zum gemeinsamen Haushalt oder zur Nutzung der Familienwohnung geregelt werden.
Gerade wenn eine Trennung emotional oder finanziell belastend ist, kann es sinnvoll sein, frühzeitig rechtlichen Rat bei einem Anwalt einzuholen.
3. Lassen Sie die Immobilie professionell bewerten
Soll die Immobilie verkauft werden oder möchte einer der Partner den anderen auszahlen, ist eine realistische Bewertung des aktuellen Marktwerts entscheidend.
Eine unabhängige, hedonische Immobilienbewertung schafft hier eine wichtige Grundlage. Sie gibt eine fundierte Einschätzung darüber, welchen Marktwert die Liegenschaft aktuell hat und welcher Verkaufserlös bei einer Vermarktung zu erwarten ist.
Eine neutrale Bewertung kann dabei helfen, eine sachliche Grundlage für die weiteren Gespräche zu schaffen – insbesondere dann, wenn beide Partner unterschiedliche Vorstellungen vom Wert der Immobilie haben.
4. Entwickeln Sie eine passende Verkaufsstrategie
Entscheiden sich beide für einen Verkauf, sollte die Immobilie professionell auf den Vermarktung vorbereitet werden.
Dabei geht es nicht nur darum, einen Käufer zu finden. Ebenso wichtig sind die richtige Preisstrategie, die Positionierung der Immobilie, die Auswahl der Marketingkanäle und ein strukturierter Verkaufsprozess.
Wichtig: Sind mehrere Personen als Eigentümer im Grundbuch eingetragen, müssen die entsprechenden rechtlichen Voraussetzungen für den Verkauf eingehalten werden. Beide Eigentümer müssen der Vermarktung zustimmen und den Kaufvertrag unterschreiben.
Auch die Auszahlung des Verkaufserlöses kann im Kaufvertrag beziehungsweise im Rahmen der Abwicklung entsprechend der vorab festgelegten (gerichtlichen) Vorgaben geregelt werden. Beide ehemaligen Partner bekommen ihren Anteil direkt ausbezahlt, wenn das gewünscht ist.
Immobilie bei Trennung verkaufen – eine neutrale Begleitung kann helfen
Eine Immobilie zu verkaufen ist bereits unter normalen Umständen eine Entscheidung mit weitreichendem Einfluss. Während einer Trennung kommt für die Verkäufer ein zusätzlicher emotionaler Aspekt hinzu.
Während manche Ex-Partner weiterhin freundschaftlich miteinander umgehen, fällt es anderen gerade während der
Trennungsphase schwer, überhaupt miteinander zu kommunizieren. Beides sind nachvollziehbare Reaktionen auf eine schwierige Lebenssituation.
Ich habe bereits mehrere Immobilienverkäufe von geschiedenen Paaren und Paaren in Trennung begleitet. Dabei ist mir besonders wichtig, den Verkaufsprozess professionell, transparent und möglichst unbelastet von persönlichen Konflikten zu gestalten.

Ihre Ansprechperson
Stephanie Komminoth
Inhaberin • Immobilienmaklerin
✆ +41 77 423 83 88
✉ steffi@boutiquehomes.ch
Das biete ich Ihnen
Transparente Kommunikation
Beide Eigentümer sind meine Auftraggeber. Deshalb informiere ich grundsätzlich beide Seiten über die wesentlichen Schritte und Entwicklungen – per E-Mail oder auf Wunsch über einen gemeinsamen WhatsApp-Gruppenchat.
Wenn mich einer der Eigentümer telefonisch kontaktiert, halte ich die wesentlichen Punkte des Gesprächs kurz schriftlich fest und teile diese über den vereinbarten Kommunikationskanal mit beiden Parteien.
So haben beide jederzeit denselben Informationsstand.
Gemeinsame oder getrennte Termine
Nicht jedes ehemalige Paar möchte Besichtigungen, Gespräche oder Termine gemeinsam wahrnehmen.
Ob Sie Termine gemeinsam wahrnehmen möchten oder lieber getrennt voneinander – wir finden gemeinsam eine Lösung, die für beide Seiten funktioniert.
Die passende Verkaufsstrategie
Jede Immobilie ist anders. Ich zeige Ihnen auf, welche Preis- und Verkaufsstrategien für Ihre Liegenschaft und Situation möglich und sinnvoll sind.
Dabei berücksichtige ich nicht nur den erwartbaren Marktwert, sondern auch Ihre persönlichen Ziele und den gewünschten zeitlichen Rahmen.
Persönliche Begleitung während des gesamten Verkaufsprozesses
Vom ersten Gespräch über die Bewertung und Vermarktung bis hin zur Vertragsunterzeichnung und Schlüsselübergabe begleite ich Sie persönlich.
Mein Ziel ist es, den Verkauf Ihrer Immobilie klar, transparent und professionell zu gestalten – gerade dann, wenn die persönliche Situation bereits anspruchsvoll genug ist.
Ein Verkauf kann auch ein neuer Anfang sein
Eine Trennung bedeutet das Ende eines gemeinsamen Lebensabschnitts – aber gleichzeitig den Beginn eines neuen.
Wenn die gemeinsame Immobilie verkauft werden soll, muss dieser Prozess nicht zusätzlich belastend sein. Mit einer klaren Strategie, transparenter Kommunikation und einer neutralen Begleitung lässt sich auch eine emotional schwierige Situation professionell bewältigen.
Wenn Sie sich überlegen, Ihre Immobilie nach einer Trennung oder Scheidung zu verkaufen, können Sie sich auf meine persönliche Begleitung und Erfahrung verlassen.


